Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Software StayFlux.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software StayFlux zwischen Nailforge, Inh. Dipl.-Ing. Alexander Nagel, Bodelschwinghstraße 39, 76185 Karlsruhe (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
(2) StayFlux richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Vermieter und Verwalter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Eine Selbstregistrierung ist nicht möglich. Interessenten richten eine Anfrage an den Anbieter; die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage annimmt und einen Zugang einrichtet oder die Annahme ausdrücklich bestätigt. Umfang, Preis und Laufzeit ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt die Software als über das Internet nutzbare Anwendung bereit (Software as a Service). Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils bereitgestellten Fassung der Software. Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und darf Funktionen ergänzen oder ändern, solange der vereinbarte Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
(3) Die Software bindet Dienste Dritter an — etwa Buchungsportale, Türschloss-, Heizungs- und Sensorsysteme sowie Nachrichtendienste. Diese Dienste sind nicht Bestandteil der Leistung des Anbieters. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung und Schnittstellenänderungen dieser Anbieter übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Der Kunde benötigt hierfür eigene Verträge und Zugangsdaten.
(4) Die Software ersetzt keine Schlüsselverwaltung im Sinne einer Ausfallsicherheit. Der Kunde bleibt verpflichtet, für Zutritt zu seinen Objekten auch bei technischen Störungen zu sorgen (etwa durch Schlüssel, Schlüsseltresor oder Notfallcodes).
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und richtet für jede Person, die die Software nutzt, ein eigenes Konto ein. Er informiert den Anbieter unverzüglich über einen Verdacht auf unbefugte Nutzung.
(2) Der Kunde verantwortet die Rechtmäßigkeit der Daten, die er in die Software einstellt oder über Schnittstellen einspeisen lässt. Er stellt insbesondere sicher, dass er zur Verarbeitung von Gäste- und Mitarbeiterdaten berechtigt ist und seinen Informationspflichten nachkommt.
(3) Automatisierte Massenabfragen, das Umgehen von Zugangsbeschränkungen sowie Handlungen, die die Stabilität der Anwendung gefährden, sind untersagt. Der Anbieter darf Zugriffe, die den Betrieb beeinträchtigen, technisch begrenzen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, versteht sich die Vergütung als monatliches Entgelt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren.
(3) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; im Fall des Widerspruchs darf jede Partei zum Änderungszeitpunkt kündigen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Ist nichts vereinbart, läuft der Vertrag monatlich und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten auf Anfrage in einem gängigen Format zur Verfügung und löscht sie anschließend, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist gehalten, benötigte Daten vor Vertragsende zu exportieren.
§ 7 Verfügbarkeit und Störungen
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Wartungsarbeiten kündigt er nach Möglichkeit vorab an und führt sie außerhalb der üblichen Hauptnutzungszeiten durch.
(2) Nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen Störungen, die auf Ausfälle von Diensten Dritter, auf Änderungen deren Schnittstellen, auf die Internetverbindung des Kunden oder auf dessen Endgeräte zurückgehen.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einnahmen wegen nicht zustande gekommener oder gestörter Buchungen ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungen seiner Daten vorzunehmen, soweit dies für ihn zumutbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden — insbesondere Gäste- und Mitarbeiterdaten —, geschieht dies ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Der Kunde ist insoweit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(2) Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
(3) Der Anbieter setzt die in der Datenschutzerklärung benannten Unterauftragsverarbeiter ein; der Kunde stimmt deren Einsatz zu. Einen Wechsel oder die Hinzunahme weiterer Unterauftragsverarbeiter teilt der Anbieter mit angemessener Frist mit. Widerspricht der Kunde aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund, kann er den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(4) Nutzt der Kunde den Versand über WhatsApp, ist er dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen einzuholen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Betreiber von WhatsApp besteht nicht; Einzelheiten erläutert die Datenschutzerklärung. Der Versand per E-Mail steht als gleichwertige Alternative zur Verfügung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Karlsruhe.
(3) Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter dem Kunden in Textform mit. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang widerspricht; auf diese Frist und die Folgen weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.